Jedes Kind wird auf seinem Weg durch die Schulzeit optimal unterstützt. Deshalb engagiert sich die Schule Kilchberg auch in der Gesundheitsförderung Ihrer Kinder, indem das Thema Gesundheit im Unterricht behandelt wird, mit der Beratung und den Vorsorgeuntersuchungen des schulärztlichen Dienstes.
Sie als Eltern können viel dazu beitragen. Beispielsweise indem Sie das Thema in der Familie besprechen und Ihre Vorbildfunktion wahrnehmen.
Weiterführende Links:
Broschüre Gesundheit an der Volksschule
Gesunde Zähne behält man mit einer ausgewogenen Ernährung und einer regelmässig Pflege. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder wenig zuckerhaltige Speisen essen. Als Zwischenmalzeit zum Beispiel Äpfel, Karotten oder Frischfrüchte. Auch dunkles Brot, Reiswaffeln, Vollkornzwieback, Käse, Naturequark oder Naturjoghurt, frische Früchte und Nüsse sind gut. Zum Trinken ist Wasser am besten.
Die Zähne sollten mindestens zweimal täglich, am besten nach jeder Hauptmahlzeit, mit einer Fluoridzahnpasta gereinigt werden.
Jeweils im Herbst erhalten alle schulpflichtigen Kinder ein Informationschreiben sowie einen Gutschein für einen zahnärztlichen Untersuch. Diese zahnärztliche Untersuchung ist in den obligatorischen Schuljahren gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Erkrankungen der Zähne und des Mundes, aber auch Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig zu erkennen und wenn nötig zu beahandeln.
Informationen dazu
Merkblatt für Eltern Schulzahnarztuntersuchung
Merkblätter Schulzahnpflege Kinder USZ
Weiter Informationen zur Schulzahnmedizin Kanton Zürich
Unterstützungsbeitrag zahnärztliche Behandlung
Eine zahnärztliche Behandlung für schulpflichtige Kinder kann gemäss Beitragsregulativ der Gemeinde Kilchberg unterstützt werden. Füllen Sie das Patientenbegleitblatt aus, das Sie nachfolgend finden. Alle Informationen bezüglich Reduktionsberechtigungen und nötigen Beilagen finden Sie auf diesem Patientenbegleitblatt.
Unabhängig davon, ob eine Zahnversicherung besteht, sind sämtliche zahnärztlichen und kieferorthopädischen Abrechnungen zuerst der Krankenkasse einzureichen. Senden Sie uns danach die Rechnungskopien und Abrechnungen der Krankenkasse. Darauf sollten für Sie verbleibenden Restkosten ersichtlich sein.
Beiträge an zahnärztliche Behandlungen können nur für das laufende Schuljahr ausbezahlt werden. Bitte reichen Sie deshalb die Zahnarztrechnungen zusammen mit der Abrechnung der Krankenkasse umgehend nach Erhalt der Schulverwaltung ein.
Verknüpftes Dokument
Patientenbegleitblatt
Die Gemeinden sind laut § 17 der Volksschulverordnung des Kantons Zürich dazu verpflichtet, die ärztliche Vorsorgeuntersuchung auf der Kindergartenstufe sowie in der 5. Primar- und der 2. Sekundarstufe (8. Schuljahr) sicherzustellen.
Bei dieser obligatorischen Untersuchung werden Grösse und Gewicht erfasst, das Seh- und Hörvermögen getestet und der Impfstatus überprüft. Mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten werden auch die erforderlichen Impfungen durchgeführt. Auf der Kindergartenstufe erfolgt zusätzlich eine Entwicklungsbeurteilung. In der 5. Klasse und auf der 2. Sekundarstufe (8. Schuljahr) kann auf Wunsch zusätzlich ein freiwilliges Beratungsgespräch in Anspruch genommen werden.
Jeweils im Herbst erhalten alle betreffenden Kinder und Jugendlichen ein Informationschreiben sowie Rückmeldeformular für diese obligatorische Vorsorgeuntersuchung.
Das durch den Arzt ausgefüllte Rückmeldeformular ist jeweils bis am 28. Februar ausgefüllt an die Schulverwaltung zu senden.
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oder per E-Mail der Schulverwaltung senden
Informationen dazu auch unter
Schulärztliche Gesundheitsvorsorge Kanton Zürich